DIRAG berät bei der Stiftungsgründung
Gründungswillige Stifter/innen wünschen sich vor allem Eines: eine konstruktive und unbürokratische Gründungsphase, um sich auf die Hauptsache zu konzentrieren.
DIRAG begleitet Sie von der Umsetzung Ihrer Grundgedanken, die einer Stiftungsgründung zugrundeliegen, bis zu deren Implementierung. Der Stiftergedanke wird ermittelt und diesem Gedanken folgend, eine maßgeschneiderte Lösung erarbeitet.
Rechtlich stellt sich Stiftern die Situation so dar:
Es ist der Zweck der Stiftung insbesondere unter gemeinnützigkeitsrechtlichen Gesichtspunkten so zu definieren, dass er zum einen natürlich den Willen des Stifters erfaßt, zum anderen den sehr strikten steuerrechtlichen Vorgaben entspricht.
Die Satzung der Stiftung ist je nach Ausrichtung der Stiftung, unter Berücksichtigung des Stifterwillens und je nach Größe, Bedeutung und geplantem „Außenauftritt“ abzufassen: Welche Gremien gibt es, wie tritt die Stiftung nach außen auf, wie findet der interne Entscheidungsprozeß statt, wer ist für die Rechnungslegung verantwortlich, wer bestimmt über die Vergabe der Stiftungsmittel etc.
Die Satzung ist mit dem zuständigen Finanzamt vorab wegen der in aller Regel erstrebten Anerkennung als gemeinnützig abzustimmen.
Der eigentliche Gründungsakt bedarf eines Gründungsprotokolls, der Bestellung der Gremien, der Übernahme in die Treuhandschaft der DIRAG, der Feststellung der Satzung und der Wahl der definierten Mitglieder der Gremien (Stiftungsrat, Kuratorium, Beirat, Geschäftsführung o.ä.).
Dotation der Stiftung
Begleitung der Stiftung während ihres Bestehens insbe-sondere zur Wahrung der Gemeinnützigkeit, der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, Organisation wegen Spenden und Zustiftungen, Umsetzung der Beschlüsse der Gremien als Treuhänderin.
Einholung der Gemeinnützigkeitsbescheinigung