Stiftungsdienstleister DIRAG hilftStiftungsdienstleister DIRAG hilft bei Gründung und Begleitung Ihrer Stiftung

DIRAG berät bei der Stiftungsgründung

Gründungswillige Stifter/innen wünschen sich vor allem Eines: eine konstruktive und unbürokratische Gründungsphase, um sich auf die Hauptsache zu konzentrieren.

DIRAG begleitet Sie von der Umsetzung Ihrer Grundgedanken, die einer Stiftungsgründung zugrundeliegen, bis zu deren Implementierung. Der Stiftergedanke wird ermittelt und diesem Gedanken folgend, eine maßgeschneiderte Lösung erarbeitet.

Rechtlich stellt sich Stiftern die Situation so dar:
Es ist der Zweck der Stiftung insbesondere unter gemeinnützigkeitsrechtlichen Gesichtspunkten so zu definieren, dass er zum einen natürlich den Willen des Stifters erfaßt, zum anderen den sehr strikten steuerrechtlichen Vorgaben entspricht.
Die Satzung der Stiftung ist je nach Ausrichtung der Stiftung, unter Berücksichtigung des Stifterwillens und je nach Größe, Bedeutung und geplantem „Außenauftritt“ abzufassen: Welche Gremien gibt es, wie tritt die Stiftung nach außen auf, wie findet der interne Entscheidungsprozeß statt, wer ist für die Rechnungslegung verantwortlich, wer bestimmt über die Vergabe der Stiftungsmittel etc.
Die Satzung ist mit dem zuständigen Finanzamt vorab wegen der in aller Regel erstrebten Anerkennung als gemeinnützig abzustimmen.
Der eigentliche Gründungsakt bedarf eines Gründungsprotokolls, der Bestellung der Gremien, der Übernahme in die Treuhandschaft der DIRAG, der Feststellung der Satzung und der Wahl der definierten Mitglieder der Gremien (Stiftungsrat, Kuratorium, Beirat, Geschäftsführung o.ä.).
Dotation der Stiftung
Begleitung der Stiftung während ihres Bestehens insbe-sondere zur Wahrung der Gemeinnützigkeit, der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, Organisation wegen Spenden und Zustiftungen, Umsetzung der Beschlüsse der Gremien als Treuhänderin.
Einholung der Gemeinnützigkeitsbescheinigung

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Umfassender Service für den Start

DIRAG berät bei Neustiftung


Erstgespräch
Führen Sie mit uns ein unverbindliches Erstgespräch. In diesem erfassen wir Ihre Wünsche sowie die beabsichtigten Ziele. Wir stecken ab, was wir auf Basis dieser Informationen für Sie tun können und geben Ihnen anschließend Gelegenheit zu prüfen und abzuwägen, bevor Sie mit DIRAG in die Realisierungsphase eintreten.

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Konzeptphase
Welche Förderidee haben Sie: Förderung des Sports bzw. bestimmter Sportarten, Förderung von Institutionen, die kranken Kindern oder Waisenkindern o.ä. helfen, Förderung der Denkmalpflege, des Tierschutzes, Umweltprojekte? Aber auch: Versorgung von Familienmitgliedern, denen man ein „eigenes Überleben“ nicht zumutet durch laufende Versorgungsbezüge aus der Stiftung (sog. Familienstiftung)

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Ertragsbeurteilung
Reichen die Erträge aus dem Stiftungsvermögen nicht aus, ist zu erwägen, ob man eine sog. Verbrauchsstiftung gründet, also eine Stiftung, die in einem Zeitraum von mindestens 10 Jahren die Vermögenssubstanz verbraucht. Dies spielt bei kleineren Vermögensmengen derzeit eine Rolle, falls ein veritabler Ertrag aus kleineren Vermögen derzeit nicht erzielt werden kann.

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Profilentwicklung
In einem Vorgespräch sind zunächst die Vorstellungen des Stifters aufzunehmen: Hat dieser aus seiner persönlichen Erfahrung und tatsächlich Erlebtem bestimmte Vorstellungen, welchem Zweck er Teile seines Vermögens oder sein ganzes Vermögen, wenn keine Nachfolger existieren, widmen möchte. Hier sind den Vorstellungen keine Grenzen gesetzt:

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Prüfphase
Hier werden die mit den rechtlichen und steuerlichen Vorgaben abzustimmenden Stiftungszwecke definiert und im Rahmen eines ersten Satzungsentwurfes mit dem Stifter abgestimmt. Schließlich sind vor der eigentlichen Stiftungsgründung die maßgebenden Gremien vorab miteinzubeziehen, damit diese den Zweck und dessen Verwirklichung mittragen und, ausgestattet mit der erfor-derlichen Qualifikation, ihr Plazet zur Annahme des Amtes geben.


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Gründung
Schließlich erfolgt in einem eigenen Termin die eigentliche Stiftungsgründung, in der das Entstehen der Stiftung festgestellt und protokolliert wird, die Satzung festgestellt wird, die Gremien gewählt werden und die DIRAG als Treuhänderin die Übernahme in ihre Verwaltung bestätigt. - Da DIRAG auch kleinere Stiftungen gut und vor allem „schlank“ betreuen will, ist es sinnvoll, möglichst wenig Formalismen einzubauen. Darüber beraten wir Sie im Vorwege.