Wer kann stiften?
Ein in den Köpfen festsitzendes Vorurteil besagt, daß eine Stiftung nur gründen kann, wer über die Maßen reichhaltig mit Vermögen ausgestattet ist. Wie so häufig läßt die Realität natürlich auch Stifter/innen mit weniger Mitteln zu, die trotz eines geringeren Budgets dennoch Großes leisten.
Die überwiegende Mehrzahl der deutschen Stiftungen stammt eben nicht von Stiftern mit unvorstellbarem Reichtum, sondern von engagierten Bürgern, die im Leben begünstigt wurden und nun einen Teil eines Vermögens einer eigenen oder fremden Stiftung zugute kommen lassen. So entstehen jährlich ca. 900 Stiftungen, deren Stiftungsvermögen sich an der Zweckbindung der Stiftung orientieret.
Letztlich entscheidend ist also vielmehr das persönliche Engagement eines jeden Einzelnen. Auch Elemente wie Dankbarkeit, glückliche Fügungen oder andere nicht beeinflussbare Größen machen Stifter/innen aus.
Aus rein juristischer Sicht können stiften:
volljährige Einzelpersonen oder Personengruppen
natürliche oder juristische Personen
Natürliche Personen haben dabei die Wahl, ob sie die Stiftung zu Lebzeiten oder mit Todeseintritt gründen möchten. Beides ist möglich.
Beispiele unterschiedlicher Stiftungsgründungen: