Was ist eine Zustiftung?

Eine Zustiftung verfolgt den Zweck, eine bereits vorhandene Stiftung mit zusätzlichen Mitteln auszustatten, wenn Zustifter/innen einen Stiftungszweck erkennen, mit dem sie sich in besonderem Maße identifizierern können. Die durch Zustiftungszuwendung erstarkte Ur-Stiftung verfolgt ihren Zweck daher in umfassenderer Art und Weise.

Nicht immer müssen sich Stifter/innen Gedanken über eine eigene Stiftung machen. Das hängt weesentlich vom angestrebten Zweck ab, der verfolgt werden soll. Falls thematisch eine ähnliche Stiftung bereits existiert, ist die Zustiftung in eine bestehende Stiftung mitunter die einfachere und flexiblere Variante.
Für eine Zustiftung spricht, daß die Stiftung, die begünstigt werden soll bereits besteht. In organisatorischer Hinsicht besteht dann meist kein großer Handlungsbedarf, weil alles Wesentliche (Vertragswerke, Satzung etc.) vorhanden ist. In Hinblick auf die bisherige Tätigkeit der Stiftung haben Zustifter/innen eine recht gute Möglichkeit, zu prüfen, ob zusätzliches Kapital die gewünschten Effekte auslöst.


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Erfahrungen einer Zustifterin


Meine Zustiftung habe ich als wirksame und andauernde Form meiner Hilfe empfunden. Ich habe damals einen bestimmten Betrag einer bereits seit Jahren tätigen Stiftung zugestiftet. Bei meinen Überlegungen bin ich auf diese Stiftung aufmerksam geworden, weil sie sich um eine gemeinnützige Einrichtung kümmert.

Wichtig war mir dabei, dass meine Zuwendung langfristig unangetastet erhalten bleibt. Diese Zuwendung wurde nämlich nicht unmittelbar ausgegeben, sondern zunächst so angelegt, dass sie Ertrag bringt. Aus diesem Ertrag werden nun die Ziele "meiner" Stiftung gefördert.

 

Wann ist eine Zustiftung interessant?

Leistet man eine Zustiftung oder besser eine Spende?
Das hängt vom gewünschten Ziel ab: Während eine Spende häufig in den Verbrauch geht, um mit ihr eine Anschaffung oder laufende Kosten zu bestreiten, erhöht die Zustiftung das Stiftungskapital und bleibt erhalten.

Was bewirkt eine Zustiftung in steuerlicher Hinsicht?
Zustiftungen sind auch unter steuerlichen Aspekten interessant. Eine Zustiftung wird als Zuwendung betrachtet, für die folgendes gilt: ein Anteil von bis zu 20 Prozent Ihres Einkommens oder bis zu 4 Promille von Umsatz, Löhnen und Gehältern können Sie steuerlich vorteilhaft geltend machen.

Hat eine Zustiftung das gleiche Gewicht wie eine eigene Stiftung?
Eindeutig ja, unter Umständen sogar noch mehr. Wenn Sie berücksichtigen, daß in einer bestehenden Stiftung keine zusätzlichen Verwaltungskosten anfallen, entfallen bei einer Zustiftung mehr Mittel auf den gewünschten Zweck. Auch von der Umsetzung in Projekte kommt einer Zustiftung kein geringeres Gewicht zu.

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Welche Wirkung haben Zustiftungen?

Jahrelang hat eine bestehende Stiftung ihren Satzungszweck erfüllt. Doch die Reichweite ist vom Kapital abhängig. Hier kann eine Zustiftung viel bewirken.
Wenn Stifter/innen einer bestehenden Stiftung Kapital bereitstellen, erhöhen Sie damit das Stiftungskapital. Je nach Ausrichtung der Stiftung bleibt dieses in vollem Umfang erhalten und erhöht daduurch die Erträge, mit denen eine Stiftung satzungsgemäß agieren kann.
Eine Zustiftung sorgt außerdem für einen weiteren, teilweisen Kapitalerhalt in Bezug auf Verwaltungskosten. Während eine eigene Stiftung Verwaltungskosten benötigt, sind diese bei der Zustiftung normalerweise nicht anzusetzen. Unter dieser Voraussetzung geht effektiv mehr Geld in den gewünschten Zweck.