Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist häufig die konsequente Weiterführung eines Lebenskonzepts von Stifter/innen in Form einer eigenständigen Organisation. Diese wird mit Kapital durch den/die Stifter/in ausgestattet, um damit einen bestimmten Stiftungszweck zu ermöglichen. Dabei ist die Stiftungsgründung prinzipiell jeder Person möglich.

Die Gründung einer Stiftung ist prinzipiell in zwei verschiedenen Varianten möglich (siehe Erklärungen rechts). Allen Stiftungen gemeinsam ist, daß ihnen ein bestimmtes Vermögen bereitgestellt wird, mit dem ein vorher definierter Zweck erfüllt wird. Dieses Ziel kann erreicht werden, in dem das Kapital erhalten bleibt, so daß die Stiftung aus Zinsen oder Fremdeinnahmen fortgeführt wird. Als sog. "Verbrauchsstiftung" kann das Kapital zur Erreichung des Stiftungszweckes aber auch aufgebraucht werden.
Die überwiegende Mehrzahl der Stiftungen sind ohne zeitliche Begrenzung - also auf ewig angelegt. Das ist ein Kernstück der Absicht von Stifter/innen: den Anstoß geben für etwas, das Zeiten überdauert und "Gutes tut".

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Die Stiftungsvarianten

selbstÄndige Stiftung

(rechtsfähig)


Eine selbständige Stiftung ist eine eigenständige juristische Person. Sie verfügt über eigenes Vermögen und ist damit Trägerin von Rechten und Pflichten. Die Stiftung wird nach außen durch ihren Vorstand vertreten. Das Stiftungsvermögen ist Eigentum der Stiftung und wird durch ihre Vertreter analog der Satzung verwaltet.

TreuhÄnder. Stiftung

(nicht-rechtsfähig)


Die treuhänderische Stiftung ist juristisch unselbständig. Der/die Stifter/in hat einen Vertrag mit einem Treuhänder vereinbart. Gemäß der in diesem Vertrag enthaltenen Satzung wird das Vermögen auf den Treuhänder übertragen und damit als abgetretenes Sondervermögen Eigentum des Treuhänders. Der Treuhänder handelt für die Stiftung im Sinne der Satzung.

Anliegen der Stifterinnen und Stifter

"Etwas weitergeben von dem, was man im Leben empfangen hat" - das ist die Ur-Motivation von Stifter/innen.

Viele Stifter/innen haben sehr individuelle Vorstellungen, welches Vorhaben besonders und dauerhaft gefördert werden sollte. Die Stiftungszwecke sind vielfältig - immer aber zeigen Stifter/innen viel Eigeninitiative und gesellschaftliches Engagement. Gegenüber einer Spende möchten Stifter/innen eine Vermögensmasse bereitstellen, die der dauerhaften Verfolgung eines bestimmten Zwecks gewidmet ist. Einen großen Stellenwert nehmen dabei gemeinnützige Stiftungen ein.

Mögliche Gründe für die Errichtung einer Stiftung können sein:
Engagement für ein bestimmtes Ziel zeigen, das Stifter/innen am Herzen liegt.
Das eigene Lebenswerk über den Tod hinaus fortzuführen.
Das Lebenswerk eines Verstorbenen zu ehren und fortzuführen.
Anlaß-Zuwendungen statt in perönlichen Verbrauch in die eigene Stiftung fliessen zu lassen.
Förderung einer dem Stifter am Herzen liegenden Region
keine vorhandenen Erben
unerwartet hoher Vermögenszufluss (z. B. Erbschaft)
zu Lebzeiten Einfluß auf Mittelverwendung zu nehmen.


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Darum stifte ich

"Eine Stiftung ins Leben zu rufen ist für mich eine besondere Herzensangelegenheit. Bei meinen Reisen habe ich festgestellt, daß auch in einem hochentwickelten Industrieland wie Deutschland soziale Bereiche im Argen liegen. Ich glaube nicht, daß z. B. Schicksale starker Benachteiligung von Kommunen oder dem Staat angemessen gelindert werden können. Das war für mich Anstoß und Stiftungszweck zugleich."

Jürgen Fenninghusen
Stifter

"Ich bin bereit, einen Teil meines Wohlstands in die Förderung junger Talente zu stecken. Gerade mit mittleren Beträgen foinde ich den Weg zuzustiften sehr gut, um den größten Teil der Zuwendung am Bestimmungsort ankommen zu lassen."

Carla Diederichs
Stifterin